Ist deine Website
BFSG-ready?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Unternehmen müssen ihre Websites barrierefrei anbieten. Prüfe in 30 Sekunden die maschinenlesbaren Grundlagen deiner Seite.
Das war die Oberfläche.
Der Schnell-Check findet die maschinenlesbaren Probleme. Kontraste, Tastatur-Praxis, Screenreader-Verhalten und die BFSG-Pflichten im Detail braucht ein Mensch. Genau das machen wir: vollständige Prüfung, priorisierte Mängelliste, auf Wunsch direkt die Umsetzung.
Vollständigen Check anfragen →Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (öffnet in neuem Tab) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (öffnet in neuem Tab) (den European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Seit dem 28. Juni 2025 ist es anwendbar.
Für Websites und Apps ist der technische Maßstab die europäische Norm EN 301 549, die inhaltlich auf den WCAG 2.1 Level AA (öffnet in neuem Tab) aufsetzt. Wer diese Kriterien erfüllt, gilt in der Regel als barrierefrei im Sinne des Gesetzes.
Der Hintergrund ist nicht nur juristisch: Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Schwerbehinderung, und temporäre Einschränkungen wie ein gebrochener Arm, eine laute Umgebung oder grelles Sonnenlicht betreffen praktisch jeden. Barrierefreiheit vergrößert schlicht die Zahl der Menschen, die dein Angebot nutzen können.
Wer ist betroffen, wer nicht?
Das BFSG zielt auf Angebote für Verbraucher (B2C). Typischerweise betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops und E-Commerce jeder Größe
- Buchungs- und Bestellstrecken (Termine, Tickets, Reisen)
- Bankdienstleistungen und Zahlungsverkehr für Verbraucher
- Telekommunikationsdienste und Messaging
- E-Books, E-Reader und dazugehörige Software
- Personenbeförderung: Ticketing, Fahrplanauskunft, Check-in
Nicht erfasst sind in der Regel reine B2B-Angebote sowie klassische Visitenkarten-Websites ohne Vertragsabschluss oder Dienstleistung im Sinne des Gesetzes.
Wichtig ist die Kleinstunternehmen-Ausnahme: Wer Dienstleistungen anbietet, weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme erreicht, ist von den Anforderungen ausgenommen. Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht für Produkte, und beide Schwellen müssen gemeinsam erfüllt sein.
Ob dein konkretes Angebot unter das Gesetz fällt, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel klärt das eine juristische Prüfung, die dieser Text nicht ersetzt.
Was bedeutet „barrierefrei“ für eine Website konkret?
Die WCAG bündeln die Anforderungen in vier Prinzipien. Übersetzt in die Praxis heißt das:
- Wahrnehmbar: Bilder haben Alternativtexte, Videos Untertitel, Texte ausreichend Kontrast (mindestens 4,5:1 bei normaler Schriftgröße).
- Bedienbar: Alles funktioniert per Tastatur, der Fokus ist sichtbar, nichts blinkt gefährlich, Zeitlimits sind verlängerbar.
- Verständlich: Die Seitensprache ist ausgezeichnet, Formularfelder sind beschriftet, Fehler werden erklärt statt nur rot markiert.
- Robust: Sauberes, semantisches HTML, damit Screenreader und andere Hilfsmittel den Inhalt korrekt interpretieren.
Dazu kommt bei Dienstleistungen eine Barrierefreiheitserklärung: eine öffentlich zugängliche Information darüber, wie barrierefrei das Angebot ist und wie Nutzer Barrieren melden können.
Was prüft dieser Check, was nicht?
Der Schnell-Check analysiert den HTML-Code deiner Seite statisch: Sprachauszeichnung, Alt-Texte, Formular-Beschriftungen, Überschriften-Struktur, Link- und Button-Namen, Landmarks, Zoom-Sperren, Tab-Reihenfolge, iFrame-Titel und automatisch startende Medien.
Automatisierte Prüfungen erfassen erfahrungsgemäß nur rund ein Drittel der WCAG-Anforderungen. Nicht maschinell prüfbar sind zum Beispiel: ob ein Alternativtext das Bild sinnvoll beschreibt, ob die Tastaturbedienung in der Praxis funktioniert, ob Farbkontraste im tatsächlichen Kontext ausreichen und ob ein Screenreader den Inhalt in verständlicher Reihenfolge vorliest.
Das Ergebnis ist eine Ersteinschätzung: keine Rechtsberatung, kein Konformitätsnachweis und keine vollständige BFSG-Prüfung. Die eingegebene URL wird für den Scan abgerufen und nicht dauerhaft gespeichert.
Häufige Fragen zum BFSG
Gilt das BFSG auch für meine Website?
Wenn du Verbrauchern online Produkte oder Dienstleistungen anbietest, insbesondere mit Bestell-, Buchungs- oder Vertragsfunktion, ist die Wahrscheinlichkeit hoch. Reine B2B-Angebote und einfache Informationsseiten ohne Dienstleistungscharakter fallen in der Regel nicht darunter.
Ich bin ein kleines Unternehmen: bin ich ausgenommen?
Nur wenn du Dienstleistungen anbietest und beide Schwellen einhältst: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme. Bietest du Produkte an, greift die Ausnahme nicht.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsbehörden können Maßnahmen anordnen und im Extremfall die Bereitstellung eines Angebots untersagen. Bußgelder sind je nach Verstoß bis in den sechsstelligen Bereich möglich. Praktisch relevanter ist oft der Weg über Beschwerden von Verbraucherverbänden und Nutzern.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG und BITV 2.0?
Die BITV 2.0 (öffnet in neuem Tab) verpflichtet öffentliche Stellen: Behörden, Ämter und öffentlich finanzierte Einrichtungen. Das BFSG richtet sich an die Privatwirtschaft. Der technische Maßstab ist bei beiden im Kern derselbe: EN 301 549 bzw. WCAG.
Reicht ein automatischer Test wie dieser aus?
Nein. Automatisierte Tests finden zuverlässig die maschinenlesbaren Fehler und sind ein guter erster Schritt, aber sie ersetzen keine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader. Für einen belastbaren Konformitätsstand braucht es beides.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Ausgangszustand ab. Bei sauber gebauten Seiten sind es oft überschaubare Korrekturen an Kontrasten, Beschriftungen und Fokus-Zuständen. Bei gewachsenen Seiten mit vielen Individual-Komponenten kann es ein größeres Projekt werden. Ein Audit schafft in wenigen Tagen Klarheit über den tatsächlichen Aufwand.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Ein Audit dauert typischerweise wenige Tage. Die Umsetzung reicht von einzelnen Tagen für punktuelle Korrekturen bis zu mehreren Wochen, wenn Komponenten grundlegend überarbeitet werden müssen. Wer früh anfängt, verteilt den Aufwand auf reguläre Entwicklungszyklen.
Offizielle Quellen
- BFSG (öffnet in neuem Tab): Gesetzestext beim Bundesministerium der Justiz
- Richtlinie (EU) 2019/882 (öffnet in neuem Tab): die zugrundeliegende EU-Richtlinie (European Accessibility Act)
- WCAG 2.1 (öffnet in neuem Tab): der technische Maßstab des W3C
- BITV 2.0 (öffnet in neuem Tab): Regelung für öffentliche Stellen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit (öffnet in neuem Tab): Beratung und Leitfäden des Bundes
Stand: Juli 2026. Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an eine auf IT- und Barrierefreiheitsrecht spezialisierte Kanzlei.